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BSG Urteil v. - B 5 R 27/21 R

Gesetze: § 51 Abs 1 SGB 1, § 51 Abs 2 SGB 1, § 52 SGB 1, § 53 Abs 3 SGB 1, § 54 Abs 4 SGB 1, § 114 Abs 1 InsO vom , § 114 Abs 2 InsO vom , § 35 Abs 1 InsO, § 36 Abs 1 InsO, § 80 Abs 1 InsO, § 87 InsO, § 89 Abs 1 InsO, § 91 Abs 1 InsO, § 286 InsO, §§ 286ff InsO, § 850 Abs 1 ZPO, § 850c ZPO, § 387 BGB, § 388 BGB, § 389 BGB, § 398 S 1 BGB

Zulässigkeit der Fortsetzung der Verrechnung des unpfändbaren Teils von Sozialleistungsansprüchen auf laufende Geldleistungen im Insolvenzverfahren über die insolvenzrechtliche Zweijahresfrist hinaus - Prozessführungsbefugnis eines Insolvenzverwalters

Leitsatz

Sozialleistungsträger dürfen die Verrechnung mit dem unpfändbaren Teil von Sozialleistungsansprüchen auf laufende Geldleistungen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anspruchsinhabers auch über die insolvenzrechtliche Zweijahresfrist hinaus fortsetzen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:101122UB5R2721R0

Fundstelle(n):
EAAAJ-38313

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