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BFH Urteil v. - IV R 58/87 BStBl 1989 II S. 709

Gesetze: EStG 1981 § 34e

Steuerermäßigung nach § 34e EStG nur für laufende Gewinne

Leitsatz

Bei der Berechnung der Steuerermäßigung nach § 34e EStG sind nur laufende Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, nicht nach §§ 14, 14a Abs. 1 bis 3, 16, 34 EStG begünstigte Veräußerungsgewinne zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 709
BFH/NV 1989 S. 32 Nr. 8
GAAAA-92936

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