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BFH Urteil v. - IV R 152/86 BStBl 1989 II S. 729

Gesetze: EStG §§ 15, 18GewStDV § 1 Abs. 1

Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Auftrag des Konkursverwalters kann gewerblich sein

Leitsatz

Die Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Auftrag des Konkursverwalters ist keine vermögensverwaltende Tätigkeit

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 729
BFH/NV 1989 S. 33 Nr. 8
RAAAA-92941

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