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BGH Urteil v. - VIa ZR 419/21

Gesetze: § 256 Abs 1 ZPO, § 31 BGB, § 826 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 1 EGV 715/2007, § 6 EG-FGV, § 27 EG-FGV

Feststellungsklage des Käufers eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs gegen den Hersteller: Feststellungsinteresse nach Aufspielen eines Software-Updates mit Thermofenster auf Veranlassung des Herstellers

Leitsatz

Der Käufer eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs hat ein Interesse an der Feststellung, dass der Hersteller aufgrund des unverjährten Anspruchs aus §§ 826, 31 BGB die Leistung großen Schadensersatzes schuldet, wenn auf Veranlassung des Herstellers nachträglich ein Software-Update aufgespielt wird, das ein Thermofenster enthält, und die Möglichkeit besteht, dass dieses Thermofenster durch das Kraftfahrt-Bundesamt beanstandet wird. Auf die Funktionsweise des Thermofensters im Einzelnen kommt es ebenso wenig an wie auf die tatsächlich vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Rücksicht auf das Thermofenster getroffenen Maßnahmen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:060223UVIAZR419.21.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1026 Nr. 19
WM 2023 S. 979 Nr. 20
JAAAJ-38560

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