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BFH Urteil v. - X R 13/85 BStBl 1989 II S. 786

Gesetze: EStG 1979 § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1SachBezV 1980 § 1 Abs. 1

Schätzung des Werts unbarer Altenteilsleistungen grundsätzlich nach Sachbezugsverordnung

Leitsatz

Der im Schätzungswege zu ermittelnde Wert unbarer Altenteilsleistungen ist grundsätzlich mit den Werten der SachBezV in der für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Fassung anzusetzen. Ein Abschlag kann nicht damit begründet werden, die Landwirte bestritten die Verpflegung teilweise aus dem eigenen Betrieb.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 786
BFH/NV 1989 S. 38 Nr. 9
IAAAA-92957

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