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BFH Beschluss v. - I B 98/21

Gesetze: AO § 110 Abs. 2 Satz 1 und 2;

Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags

Leitsatz

NV: Innerhalb der Frist zur Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier: gemäß § 110 AO) müssen grundsätzlich auch die Umstände dargelegt werden, aus denen sich ergibt, dass der Antragsteller die Wiedereinsetzung rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses beantragt hat (Bestätigung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.050423.IB98.21.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 983 Nr. 18
BFH/NV 2023 S. 705 Nr. 6
NAAAJ-38605

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