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BAG Urteil v. - 9 AZR 85/22

Gesetze: Art 7 EGRL 88/2003, § 7 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 3 BUrlG, Art 31 Abs 2 EUGrdRCh

Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Abgeltung von Urlaub nebst Zahlung von Urlaubsgeld aus den Jahren 2016 und 2017 in Anspruch.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:310123.U.9AZR85.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1074 Nr. 19
CAAAJ-38652

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