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BVerwG Urteil v. - 4 CN 4/21

Gesetze: § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 61 Nr 2 VwGO, § 61 Nr 3 VwGO, § 1 Abs 4 VwVfG, § 93 KomVerfG ND, § 94 KomVerfG ND

Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Ortsrats gegen einen Bebauungsplan

Leitsatz

1. Die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan kann nicht auf die Verletzung organschaftlicher Beteiligungsrechte im Normsetzungsverfahren gestützt werden.

2. Die Antragsberechtigung einer Behörde nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 VwGO knüpft bei einer Landesbehörde an die in § 61 Nr. 3 VwGO abschließend geregelte und ihr der Sache nach vorausliegende Beteiligungsfähigkeit an.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2022:061222U4CN4.21.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-38700

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