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FG Münster Urteil v. - 8 K 592/20 E

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Einkünfte: aus Leistungen

Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten als Sonstige Einkünfte

Leitsatz

Ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten führt nicht zu Kapitalerträgen sondern zu Sonstigen Einkünften aus Leistungen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ErbStB 2023 S. 204 Nr. 7
ErbStB 2023 S. 204 Nr. 7
FAAAJ-38800

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