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LSG Bayern Urteil v. - L 19 R 25/21

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Rentenanpassungsmitteilung handelt es sich zwar um einen Verwaltungsakt, doch beschränkt sich dieser inhaltlich lediglich auf die wertmäßige Fortschreibung bereits zuerkannter Rentenrechte.

Fundstelle(n):
MAAAJ-38893

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