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LSG Bayern Beschluss v. - L 7 BA 1/22 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Sachbezüge sind bei der Berechnung des Mindestlohnes nicht zu berücksichtigen.

2. Offene Rechtsfragen begründen keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides, die eine Aussetzung der Vollstreckung des Bescheides rechtfertigen würden.

Fundstelle(n):
GAAAJ-38895

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