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LSG Bayern Urteil v. - L 7 AS 621/20

Leitsatz

Leitsatz:

Nur nach entsprechender Abmahnung, die Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung wäre, ist ein Arbeitgeber von der Rückzahlungspflicht eines Eingliederungszuschusses befreit.

Fundstelle(n):
UAAAJ-38899

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