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LSG Bayern Urteil v. - L 15 AS 303/21

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der einvernehmlichen Festlegung der Gültigkeitsdauer einer Eingliederungsvereinbarung (hier: Bemessung bis auf weiteres mit einer Überprüfung nach spätestens 6 Monaten) hat der Leistungsträger - anders als bei Erlass eines Eingliederungsverwaltungsaktes - kein Ermessen auszuüben.

Fundstelle(n):
LAAAJ-38905

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