Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 4 AS 60/21 R

Gesetze: § 12a S 1 SGB 2, § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 2 UnbilligkeitsV, § 3 UnbilligkeitsV, § 4 S 1 UnbilligkeitsV, § 2 Nr 2 BFDG, § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4, § 33 Abs 2 Nr 2 SGB 6, § 36 SGB 6, Art 14 Abs 1 GG, § 193 Abs 1 S 1 SGG, § 193 Abs 4 SGG, § 63 Abs 1 S 2 SGB 10, § 24 Abs 1 SGB 10, § 41 SGB 10

(Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente - unbillige Härte - Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst - keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit iS des § 4 S 1 UnbilligkeitsV - Unbilligkeit iS des § 2 UnbilligkeitsV nicht bei Erwerb einer bloßen Anwartschaft auf Arbeitslosengeld - Unbilligkeit iS des § 3 nicht bei einer später als in einem Jahr bevorstehenden abschlagsfreien Altersrente - kein atypischer Fall - sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kosten des Vorverfahrens - Kostenerstattung - gerichtliches Ermessen - Veranlassungsprinzip - Rechtsgedanke des § 63 Abs 1 S 2 SGB 10)

Leitsatz

Die Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente stellt nicht schon deshalb eine unbillige Härte für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dar, weil er einen der Sozialversicherungspflicht unterliegenden Bundesfreiwilligendienst leistet und dafür ein monatliches Taschengeld von 200 Euro erhält.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:220922UB4AS6021R0

Fundstelle(n):
AAAAJ-39000

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank