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BFH Urteil v. - III R 6/22

Gesetze: FGO § 44 Abs. 2; FGO § 63 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1; AO § 19 Abs. 1 Satz 1; AO § 126; AO § 127; AO § 128; AO § 367 Abs. 2 Satz 1;

Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde

Leitsatz

NV: Die Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung durch eine sachlich unzuständige Behörde wird nicht dadurch rechtmäßig, dass die für die Prüfung des Erlasses sachlich und örtlich zuständige Familienkasse den Einspruch gegen den Ausgangsbescheid als unbegründet zurückweist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.160223.IIIR6.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 841 Nr. 7
JAAAJ-39010

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