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BFH Urteil v. - III R 8/22

Gesetze: FGO § 44 Abs. 2; FGO § 63 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1; AO § 19 Abs. 1 Satz 1; AO § 126; AO § 127; AO § 128; AO § 367 Abs. 2 Satz 1;

Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde

Leitsatz

NV: Die Ablehnung der Stundung einer Kindergeldrückforderung durch eine sachlich unzuständige Behörde wird nicht dadurch rechtmäßig, dass die für die Prüfung der Stundung sachlich und örtlich zuständige Familienkasse den Einspruch gegen den Ausgangsbescheid als unbegründet zurückweist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.160223.IIIR8.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 843 Nr. 7
TAAAJ-39011

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