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BMF - III C 3 - S 7155-a/19/10001: 004 BStBl 2023 I S. 797

Umsatzsteuer; Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG; Abschnitt 8.2 UStAE)

(2022/1229966) -

Bezug: BStBl 2022 I S. 1679

Die Liste der inländischen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, wurde zuletzt mit dem Stand vom durch o. g. neu bekanntgegeben.

In der Zwischenzeit sind Änderungen der Schreibweise, Adressänderungen und Änderungen durch Umfirmierung, die von Relevanz sind und bereits zum hätten Berücksichtigung finden müssen, bekannt geworden. Da diese Änderungen für in die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 UStG zwingend erforderlich sind, erfolgt ausnahmsweise eine unterjährige Aktualisierung der Liste der inländischen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben. Die aktualisierte Fassung der Liste (Anlage) tritt an die Stelle der Liste, die meinem Schreiben vom - III C 3 - S 7155-a/19/10001: 004 (2022/1229966) -, BStBl 2022 I S. 1679, beigefügt war.

Bei folgenden Firmen wurde eine Änderung der Schreibweise berücksichtigt:

  • Fly away GmbH & Co. KG, 90762 Fürth

  • JETKONTOR AG, 22848 Norderstedt

Bei folgenden Firmen wurde deren A...

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