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BGH Urteil v. - I ZR 15/22

Gesetze: § 4 Nr 3 Buchst a UWG, § 138 Abs 2 ZPO, § 563 Abs 1 ZPO, § 563 Abs 3 ZPO

Unlautere Nachahmung der Bezeichnung "KERRYGOLD" durch Verwendung der Bezeichnung "DAIRYGOLD" - KERRYGOLD

Leitsatz

KERRYGOLD

1. Verpackte Produkte - wie Butter und Mischstreichfette - können Gegenstand des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes sein. Einem verpackten Produkt kann wettbewerbliche Eigenart zukommen, wenn die äußere Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale der Verpackung des Produkts geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten der darin verpackten Ware hinzuweisen.

2. Eine Herkunftstäuschung durch eine nachgeahmte Produktverpackung ist bei unterschiedlichen Produkt- oder Herstellerbezeichnungen nicht stets ausgeschlossen, wenn nicht alle wesentlichen Gestaltungsmerkmale des Originals identisch übernommen werden. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Herkunftstäuschung vorliegt, müssen vielmehr alle Umstände des Einzelfalls in den Blick genommen werden, insbesondere ist zu berücksichtigen, welche Produkt- und Herkunftsbezeichnungen auf der Nachahmung verwendet werden und in welcher Weise dies geschieht (Fortführung von , GRUR 2001, 443 = WRP 2001, 534 - Viennetta).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:260123UIZR15.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 833 Nr. 16
NJW 2023 S. 8 Nr. 18
ZAAAJ-39116

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