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BGH Beschluss v. - III ZB 13/22

Gesetze: § 130a Abs 5 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 234 Abs 2 S 1 ZPO

Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Rechtzeitiger Eingang eines nicht zu den Gerichtsakten gelangten Fristverlängerungsantrags bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

Leitsatz

Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Eingangs eines nicht zu den Gerichtsakten gelangten Fristverlängerungsantrags (hier: Berufungsbegründungsfrist) bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:300323BIIIZB13.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1153 Nr. 21
BB 2023 S. 1423 Nr. 25
NJW 2023 S. 1737 Nr. 24
DAAAJ-39119

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