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BGH Urteil v. - IX ZR 122/22

Gesetze: § 134 Abs 1 InsO, § 62 Abs 1 S 2 AktG

Insolvenzanfechtung bei gutgläubigem Dividendenempfänger

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 12. November 2013 am 1. April 2014 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der F.          KGaA (nachfolgend: Schuldnerin). Der Beklagte ist Kommanditaktionär der Schuldnerin. Der Kläger nimmt den Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Schenkungsanfechtung nach § 134 InsO auf Rückgewähr von Dividendenzahlungen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2012 in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:300323UIXZR122.22.0

Fundstelle(n):
RAAAJ-39136

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