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BGH Urteil v. - IX ZR 123/22

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 12. November 2013 am 1. April 2014 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der F.            KGaA (nachfolgend: Schuldnerin). Der Beklagte ist Kommanditaktionär der Schuldnerin. Der Kläger nimmt den Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Schenkungsanfechtung nach § 134 InsO auf Rückgewähr von Dividendenzahlungen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2012 in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:300323UIXZR123.22.0

Fundstelle(n):
BAAAJ-39137

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