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BAG Urteil v. - 6 AZR 130/22

TV-Ärzte/VKA - "Aufstellung" des Dienstplans - Zuschlag

Leitsatz

Ein Dienstplan ist iSd. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA bereits dann "aufgestellt", wenn der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat. Nicht erforderlich ist, dass der Betriebs- bzw. Personalrat dem Dienstplan zustimmt oder die Einigung durch die Einigungsstelle ersetzt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:160323.U.6AZR130.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1268 Nr. 22
BB 2023 S. 1332 Nr. 23
DB 2023 S. 1613 Nr. 27
DB 2023 S. 2248 Nr. 38
DB 2023 S. 2248 Nr. 38
NJW 2023 S. 10 Nr. 24
UAAAJ-39187

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