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BGH Beschluss v. - VIII ZB 17/22

Gesetze: Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 233 S 1 ZPO, § 236 Abs 1 ZPO, § 236 Abs 2 S 2 Halbs 2 ZPO, § 520 Abs 2 ZPO

Wiedereinsetzungsantrag: Anforderung an konkludente Antragstellung; Nachweis der korrekten Sendezeit bei Übertragung der Berufungsbegründung per Fax

Leitsatz

1. Zum Vorliegen eines stillschweigend gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - VIII ZB 96/20, NJW-RR 2022, 644 Rn. 30 mwN).

2. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Erfassung des Beginns der Sendezeit und der Übertragungszeit bei der Versendung einer Berufungsbegründung per Telefax kurz vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist (im Anschluss an , NJW 2011, 859 Rn. 14).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:210223UVIIIZB17.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1282 Nr. 23
FAAAJ-39192

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