Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG bei Vermietung eines Kraftfahrzeugs zwischen Ehegatten
Leitsatz
Die Gestaltung, daß ein Ehegatte ein Kfz erwirbt und seinem Ehegatten für dessen Unternehmen vermietet, ist nicht deswegen unangemessen i.S. des § 42 AO 1977, weil der "vorgeschaltete" Ehegatte den Steuerabzugsbetrag nach § 19 Abs. 3 UStG 1980 in Anspruch nehmen kann. Dieser Vorschrift kann dem Grunde nach keine Beschränkung auf bestimmte Begünstigungsvorstellungen des Gesetzgebers entnommen werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 100 BFH/NV 1989 S. 53 Nr. 12 MAAAA-93021