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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 3 K 271/21

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, StromStV § 12b Abs. 2 S. 1 Nr. 1

Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen

mehrere BHKW als eine einzige oder als mehrere Anlagen

Leitsatz

Blockheizkraftwerke (BHKW), die räumlich einige Kilometer voneinander entfernt, also nicht an demselben Ort aufgestellt sind, und zwischen denen auch keine technischen Verbindungen oder gemeinsamen Steuerungsmöglichkeiten bestehen, sind nicht bereits aufgrund ihrer Fernsteuerbarkeit, die entsprechend den Vorgaben des EEG allein dazu dient, die Stromerzeugung der einzelnen BHKW zu reduzieren, als eine einzige Anlage anzusehen.

Fundstelle(n):
VAAAJ-39272

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