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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 1000/21

Gesetze: SGB VI § 43; SGB VI § 240

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Einzelhandelskauffrau mit der Zusatzqualifikation "Reformhaus-Fachverkäuferin", die auf der Grundlage von drei ca. dreiwöchigen Kursen erworben wird, ist keine besonders hoch qualifizierte Facharbeiterin im Sinne des Mehrstufenschemas und kann auf eine Tätigkeit als Poststellenmitarbeiterin verwiesen werden.

Fundstelle(n):
IAAAJ-39366

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