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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 AL 1765/22

Gesetze: SGB III § 143 Abs. 1; SGB III § 447 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Anwendbarkeit der durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) auf 30 Monate verlängerten Rahmenfrist auf Altfälle.

2. Die Übergangsvorschrift § 447 Abs. 1 SGB III ist teleologisch so zu reduzieren, dass die ab auf 30 Monate verlängerte Rahmenfrist nur auf Arbeitslosmeldungen nach diesem Stichtag Anwendung findet.

Fundstelle(n):
CAAAJ-39368

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