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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 222/20

Leitsatz

Leitsatz:

Verfassungsrecht, insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz, steht der Auslegung des § 13 Abs. 3a SGB V nicht entgegen, wonach die Genehmigungsfiktion nur einen Kostenerstattungsanspruch begründet.

Fundstelle(n):
MAAAJ-39382

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