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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 136/21

Leitsatz

Leitsatz:

Die Rechtsansicht, die gesetzliche Rechtsfolge des Ruhens trete dann nicht ein, wenn diese nicht bekannt war bzw. wenn die Hinweise der Krankenkasse vermeintlich verwirrend waren, findet keine Stütze im Gesetz.

Fundstelle(n):
QAAAJ-39385

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