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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 13/21

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Beschluss über das Ruhen der Zulassung suspendiert den Versorgungsauftrag des Vertragsarztes, beseitigt aber nicht den Zulassungsstatus.

2. Voraussetzung für die Anordnung eines Ruhens der Zulassung, d.h. die Suspendierung des Versorgungsauftrages, ist daher das Vorliegen eines vertragsärztlichen Status.

3. Ein Status, der ruhend gestellt werden könnte, ist mit einer genehmigten Anstellung verbunden, nicht aber mit der Arztstelle als solcher.

Fundstelle(n):
VAAAJ-39392

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