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LSG Bayern Urteil v. - L 14 R 495/21

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Anrechnung von Einkommen auf eine befristete Erwerbsminderungsrente nach der ab dem geltenden jährlichen Hinzuverdienstregel des § 96a SGB VI bedarf es eines "Hinzu"-Verdienstes im Sinne eines zeitlichen bzw. inhaltlichen Bezugs zwischen Einkommen und Erwerbsminderungsrente. Ein Verdienst im selben Kalenderjahr ohne zeitlichen bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit der befristeten Erwerbsminderungsrente genügt für die Anrechnung auf die Rente nicht."

Fundstelle(n):
FAAAJ-39393

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