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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KR 685/19

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei der Behandlung mit dem Arzneimittel g-Strophanthin-8-Hydrat handelt es sich nicht um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode nach § 135 SGB V.

2. Eine Rezeptur aus nicht verordnungsfähigen Substanzen darf nicht zu Lasten der GKV verordnet werden. Eine Umgehung des Verordnungsausschlusses per Rezeptur ist nicht zulässig.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-39395

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