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LSG Bayern Beschluss v. - L 5 KR 209/22 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Sicherheitsleistungen auf ein Anwalts-Anderkonto erfüllen nicht die Zahlungspflicht des Arbeitgebers für Beitragsnachforderungen und lassen daher Säumniszuschläge unberührt

Fundstelle(n):
BAAAJ-39419

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