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LSG Bayern Beschluss v. - L 2 AS 492/22 B

Leitsatz

Leitsatz:

Aus dem Ordnungsgeldbeschluss gegen einen nicht erschienenen Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen angeordnet war, muss erkennbar sein, dass bei der Verhängung des Ordnungsgeldes eine Ermessensentscheidung getroffen worden ist.

Fundstelle(n):
PAAAJ-39436

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