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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 BA 38/21

Gesetze: § 2 Abs 1 SGB IV; § 2 Abs 2 Nr 1 SGB IV; § 7 Abs 1 SGB IV; § 28p SGB IV; § 53 Abs 1 GmbHG; § 53 Abs 2 S 1 GmbHG

Leitsatz

Leitsatz:

Der Austritt aus einer Gesellschaft ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, nur dann zu berücksichtigen, wenn die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet ist.

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 12 Nr. 13
BAAAJ-39458

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