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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 14/22 NZB

Gesetze: § 145 Abs 1 S 1 SGG; § 144 Abs 2 Nr 1 SGG; § 11 Abs 1 S 1 SGB II; § 5 UhVorschG

Leitsatz

Leitsatz:

Die Vereinbarung der Verrechnung einer Erstattung von überzahlten Unterhaltsvorschussleistungen mit laufenden Unterhaltsvorschussleistungen stellt eine Verfügung des Leistungsempfängers über Einkommen dar. Die rechtlichen Grundsätze hierzu sind höchstrichterlich entschieden und haben keine grundsätzliche Bedeutung (mehr).

Fundstelle(n):
QAAAJ-39466

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