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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 741/18

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB II; § 22 Abs 1 S 4 SGB II

Leitsatz

Leitsatz:

Der Grundsicherungsträger ist nach § 22 Abs 1 S 4 SGB II nicht verpflichtet, im Wege der Ermessensausübung zu prüfen, ob wegen eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs der gesamten Bruttowarmkosten von einer Kostensenkungsaufforderung abzusehen sein könnte. Diese Vorschrift gibt den Leistungsberechtigten nach dem SGB II keinen subjektiven Anspruch.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAJ-39471

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