Erstattung der Flugscheinkosten für Hin- und Rückflug bei Annullierung des Hinflugs
Leitsatz
Der aufgrund einer Annullierung bestehende Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 8 Abs. 1 Buchst. a FluggastrechteVO umfasst sowohl die Kosten des Hinflugs als auch die Kosten des Rückflugs, wenn Hin- und Rückflug Gegenstand einer einheitlichen Buchung sind, über die ein einziger Flugschein ausgestellt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ort aus der Rückflug vorgesehen war.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:180423UXZR91.22.0
Fundstelle(n): NJW 2023 S. 2175 Nr. 30 NJW 2023 S. 8 Nr. 22 CAAAJ-39582