Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 108/22

Gesetze: Art 72 Abs 3 S 1 EUV 528/2012, Art 72 Abs 3 S 2 EUV 528/2012

Vorlagefrage an EuGH zur Zulässigkeit der Bewerbung eines Desinfektionsmittels mit hautfreundlichen Eigenschaften - Hautfreundliches Desinfektionsmittel

Leitsatz

Hautfreundliches Desinfektionsmittel

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom , S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind "ähnliche Hinweise" im Sinne von Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nur solche in einer Werbung enthaltenen Hinweise, die genauso wie die in dieser Vorschrift ausdrücklich aufgezählten Begriffe die Eigenschaften des Biozids hinsichtlich der Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder seiner Wirksamkeit in pauschaler Weise verharmlosen, oder fallen unter "ähnliche Hinweise" alle Begriffe, die hinsichtlich der Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder seiner Wirksamkeit einen den konkret aufgezählten Begriffen vergleichbaren verharmlosenden, nicht aber zwingend auch einen generalisierenden Gehalt wie diese aufweisen?

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:200423BIZR108.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1153 Nr. 21
BB 2024 S. 1221 Nr. 22
NJW 2024 S. 3787 Nr. 52
AAAAJ-39587

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank