Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag
Leitsatz
NV: Das FG verletzt den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs in verfahrensfehlerhafter Weise, wenn es den Kläger bei einem nicht in letzter Minute wegen einer Erkrankung gestellten Antrag auf Terminverlegung nicht zur Ergänzung seines Vortrags oder zur weiteren Glaubhaftmachung seiner Erkrankung auffordert, die mündliche Verhandlung durchführt und eine verfahrensabschließende Entscheidung trifft.