Selbstunterhalt des behinderten Kindes aus einer durch Vermögensumschichtung begründeten privaten Rente
Leitsatz
1. Die Fähigkeit des volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs seines gesamten existenziellen Lebensbedarfs einerseits und der finanziellen Mittel —seiner Einkünfte und Bezüge— andererseits zu prüfen; das Vermögen des Kindes bleibt dabei unberücksichtigt (ständige Rechtsprechung).
2. Bezieht ein behindertes volljähriges Kind eine Rente, die durch Vermögensumschichtung begründet wurde —hier: Einzahlung der dem Kind von einem Kindergeldberechtigten zweckgebunden zugewandten Mittel in einen privaten Versicherungsvertrag—, so sind die den Ertragsanteil übersteigenden Teile der Rentenzahlungen nicht als Bezug zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): BStBl 2023 II Seite 714 BB 2023 S. 1110 Nr. 20 BFH/NV 2023 S. 892 Nr. 7 DStR 2023 S. 6 Nr. 19 DStRE 2023 S. 733 Nr. 12 EStB 2023 S. 224 Nr. 6 EStB 2023 S. 224 Nr. 6 GStB 2023 S. 33 Nr. 9 NJW 2023 S. 2448 Nr. 33 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2023 S. 2881 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2023 S. 475 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2023 S. 475 AAAAJ-39629