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BGH Urteil v. - X ZR 73/22

Gesetze: § 81 Abs 2 S 1 PatG, § 119 PatG

Patentnichtigkeitsklage: Zulässigkeit der Klage nach Wegfall des Klagehindernisses

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 007 682 (Streitpatents), das am 19. März 2007 unter Inanspruchnahme einer französischen Priorität vom 21. März 2006 angemeldet wurde und eine Zusammensetzung auf Basis von Zirkoniumoxid und Ceroxid betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:310123UXZR73.22.0

Fundstelle(n):
OAAAJ-39685

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