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BAG Urteil v. - 8 AZR 438/21

Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Einwand des Rechtsmissbrauchs

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem schwerbehinderten Kläger wegen Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung vom 27. März 2019 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle eines Verwaltungsfachangestellten für das Bauamt (m/w/d) zur Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG verpflichtet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:190123.U.8AZR438.21.0

Fundstelle(n):
ZAAAJ-39758

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