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BFH Urteil v. - VII R 50/89 BStBl 1990 II S. 1093

Gesetze: StBerG § 23 Abs. 3

Zur Auslegung des Begriffs "Hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Lohnsteuerwesens" i. S. des § 23 Abs. 3 StBerG bei gleichzeitiger Tätigkeit in Lohn- und Finanzbuchhaltung

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer, der länger als drei Jahre gleichzeitig als Lohnbuchhalter und als Finanzbuchhalter tätig war, erfüllt auch dann die Voraussetzungen für die Bestellung als Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins, wenn auf die Tätigkeit in der Lohnbuchhaltung nur etwa ein Drittel seiner Arbeitszeit entfiel.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1093
ZAAAA-93073

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