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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 11 V 870/22

Gesetze: EStG § 22 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe a) Unterbuchstabe aa)

Keine Doppelbesteuerung bei einer Witwenrente

Leitsatz

Wer aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwar Witwenrente, aber mangels Erreichens der Altersgrenze keine Altersrente bezieht, kann hinsichtlich des steuerpflichtigen Teils der Witwenrente keiner verfassungsrechtlich unzulässigen doppelten Besteuerung unterliegen.

Fundstelle(n):
FAAAJ-39811

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