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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 8 V 1224/21

Gesetze: AO § 249

Ermessensfehlerhafter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren mangels zureichender Einzelzwangsvollstreckung

Leitsatz

Beruhen die Vollstreckungsschulden auf Einnahmen des Vollstreckungsschuldners aus einer Beteiligung, ist ein auf die Zahlungsunfähigkeit des Vollstreckungsschuldners gestützter Antrag des Finanzamts auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermessensfehlerhaft, wenn nur hinsichtlich einer anderen Beteiligung die Einzelzwangsvollstreckung erwogen und (erfolglos) verfolgt wurde.

Fundstelle(n):
FAAAJ-39837

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