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BSG Urteil v. - B 1 KR 11/22 R

Gesetze: § 275c Abs 1 S 2 SGB 5, § 301 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5

(Krankenversicherung - Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst - Veranlassung des Prüfverfahrens durch das Krankenhaus - Verletzung der Pflicht des Krankenhauses zur Übermittlung einer medizinischen Begründung für die Dauer der Krankenhausbehandlung - kein Anspruch auf die Aufwandspauschale nach § 275c Abs 1 S 2 SGB 5)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über eine Aufwandspauschale nebst Zinsen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:070323UB1KR1122R0

Fundstelle(n):
NAAAJ-39911

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