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LSG Bayern Urteil v. - L 14 R 102/20

Leitsatz

Leitsatz:

"Eine Anwendung des FRG statt des § 256 a SGB VI auf Fälle des Zuzugs aus der ehemaligen DDR vor dem ist auf diejenigen Personen begrenzt, die auch vor dem geboren sind."

Fundstelle(n):
ZAAAJ-39998

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