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BFH Beschluss v. - IX B 10/22

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3;

Nichtzulassungsbeschwerde: Zulassung zur Fortbildung des Rechts; Anforderungen an die Begründung

Leitsatz

NV: Die Darlegung des Zulassungsgrunds der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten —abstrakt beantwortbaren— Rechtsfrage, die im konkreten Rechtsfall voraussichtlich klärbar/klärungsfähig (entscheidungserheblich) ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.030523.IXB10.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 818 Nr. 7
RAAAJ-40224

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