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BGH Beschluss v. - 3 StR 10/23

Gesetze: § 231 Abs 2 StPO, § 258 Abs 2 StPO, § 258 Abs 3 StPO, § 337 Abs 1 StPO

Relativer Revisionsgrund im Strafverfahren: Nichtgewährung des letzten Wortes nach zeitweiser Abwesenheit des Angeklagten

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:180423B3STR10.23.0

Fundstelle(n):
FAAAJ-40267

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